AKTUELLES: Die Wespensaison startet wieder!

Wespennotdienst auch an Sonn- und Feiertagen ohne extra Aufschlag!


Bitte beachten Sie die AGB`s:

Bei Rechnungen unter € 100,- wird nur Barzahlung oder Lastschriftverfahren als Bezahlung akzeptiert.

Bitte richten Sie sich auf diese Zahlungsarten ein.


Schädlingsbekämpfung  *innerhalb Leverkusens


allg. Schädlingsbekämpfung (pro halbe Stunde)*,**                65,00* **

(Köln, Langenfeld, Bergisch Gladbach, Umkreis bis 10Km)                           +10,00 €

(Umkreis über 10Km auf Anfrage!)


Wespennestentfernung:

pro Wespennest innerhalb Leverkusens* ,**                              75,00* **

(Köln, Langenfeld, Bergisch Gladbach, Umkreis bis 10Km)                           +20,00 €

*(Anfahrt außerhalb Leverkusen oder o.g. Bezirke zzgl. Pauschale nach Absprache)

**(Preis für eine Behandlungseinheit = 30min)

Endoskopierung des Wespennestes                                   zzgl. 7,50 €

Beratung ohne Bekämpfung                                                      35,00 €

Kosten für Insekten- und Schadnagerkämpfung auf Anfrage!*

* (Berechnet wird nach Behandlungseinheit: 2 BE = 1 Stunde)


Sachverständigenberichte

Als IHK geprüfter Schädlingsbekämpfer bin ich auch "Sachverständiger im Holzschutz".

Bei Fragen, Informationen oder auch Streitigkeiten rund um den Holzschutz stelle ich Ihnen einen Sachverständigenbericht zusammen.

Stundensatz (incl. Bilder und Sachverständigenbericht)

1. Stunde                                                           300,- Euro

jede weitere Stunde                                           150,- Euro


Rechnungen und Schreiben:


§1: Alle Rechnungen und Schreiben, die via E-Mail geschrieben werden, sind auch ohne Unterschrift gültig.

§2: Alle Schreiben und Rechnungen werden in der EDV mindestens 2 Jahre gespeichert.

§3: Lastschriftschreiben werden 24 Monate archiviert.

§4: Alle Preise sind Nettopreise.

§5: Eine MwSt wird zum Zeitpunkt bis auf Widerruf nicht erhoben und/oder abgeführt, gem. §19 UStG

§6: Bei Rechnungen unter € 100,- wird nur Barzahlung oder Lastschriftverfahren als Bezahlung akzeptiert.

§7: Inkrafttretung: sofort, 01.01.2011.