Leistungen bis 1200,- Euro jährlich gemäß §35a Absatz 3 EStG
(3) Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, mit Ausnahme der nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank geförderten Maßnahmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 1200 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Das Finanzamt fördert Arbeiten im Haushalt, für die man einen Handwerker engagiert. In einem Anwendungsschreiben definiert das Bundesfinanzministerium, welche Handwerkerrechnungen absetzbar sind (Aktenzeichen: IV C 4 – S 2296b – 60/06). Demnach werden ab 2006 (rückwirkend zum 1. Januar) auch alle Handwerkerleistungen zur Erhaltung und Modernisierung selbst genutzten Wohnraums gefördert.