WESPEN
Vespula vulgaris, Vespula germanica
Im Sommer kommen sie hervor: Sie brummen und umschwirren uns zu den unmöglichsten Zeitpunkten. Egal ob Grillparty, Kaffeetisch oder im Haus. Angezogen von süßen Früchten und Fleisch fliegen sie hartnäckig um uns herum. Das löst oft Panik aus, wenn dieses gelb-schwarze Insekt auftaucht. Wildes Umherschlagen um die Wespe zu vertreiben fördert die Aggression, da sich das Tier bedroht fühlt.
Die Wespe, ein Schädling?
Ein Wespennest in der unmittelbaren Nähe der Menschen stellt eine Bedrohung da. Direkten Schaden fügt die Wespe nur durch einen Stich dem Menschen zu, indirekte Schäden werden durch verklebte Rollladenkästen, in denen Wespen ein Nest bauen, durch "annargseln" von Holz um Baumaterial zum Nestbau zu gewinnen und durch das Nest an sich, welches durch das da sein menschliche Handlungen unterbindet. Zum Beispiel im Dachboden, in Gartenhaüsern, im Kamin oder auch im Mauerwerk.
Das sind nur einige Beispiele, wo ein Wespenvolk schädlich sein kann. Mein größtes Wespennest war freihängend in einem Dachboden und hatte einen Durchmesser von ca. 80 cm. Ein Weiteres in einem anderen Dachboden an einer Fußfette war im September 1,3 Meter lang und ca. 40 cm hoch. Ein solch großes Volk vernichtet in der Saison über 10 Kg Schädlinge, die sie der Brut verfüttert! Die Arbeiterinnen bestäuben auch durch das Nektarsaugen die Blüten, wie eine Biene.
Daher ist in biologischer Hinsicht die Wespe ein ausgesprochener Nützling, da das Volk im Lebenszyklus eine Unmenge an sonstigen Schädlingen abtötet und der Brut verfüttert. Die erwachsene Wespe braucht Zucker, um diesen Hochleistungsmotor am laufen zu halten. Dieser wird dann gerne bei den Menschen gesucht, die immer einen reich gedeckten Tisch für die Hochleistungssportler bereithalten.
Es ist nicht immer notwendig, ein Wespennest zu bekämpfen. Ein Wespenvolk, welches nicht unmittelbar den Menschen oder dessen Nutztiere bedroht, sollte nicht bekämpft werden.
Das Wespenjahr
Wespennester werden im Frühjahr von einer Königin gegründet. Diese sucht sich in den ersten warmen Frühlingstagen einen Unterschlupf, der trocken und warm ist. Sie beginnt ein ca. 5cm großes, kugelförmiges Nest, welches sie selbst durch Muskelbewegungen warmhält.
Königin mit der ersten geschlüpften ArbeiterinDie darauf ausschlüpfenden Arbeiterinnen nehmen nun der Königin die Arbeit des Nestbaues und der Fütterung der Larven ab. Die Königin wird nun ihren Bau nicht wieder verlassen und nur noch Eier legen.
Forttgeschrittene Nester im Juni/Juli 
Erst im Herbst, wenn es deutlich kühler wird, wird die Königin nur noch Jungköniginnen und Drohnen (männliche Wespen) erzeugen. Das Volk kann bis in den Spätsommer eine Population von ca. 5000 Arbeiterinnen haben. Nach den ersten Nachtfrösten stirbt die alte Königin und die Jungköniginnen und die Drohnen fliegen aus, um sich zu paaren, wobei die Drohnen bald darauf sterben und die Königinnen sich ein Überwinterungsquarier bis zum nächsten Jahr suchen. Ein altes Nest wird von einer neuen Königin nicht weiterbenutzt.
Aufgeschnittenes Nest im AugustVerhaltenshinweise bei Wespen
Ist ein Wespennest ausfindig gemacht und belästigt die Menschen, so ist es wichtig, den IHK gepr. Schädlingsbekämpfer zu rufen. Nur er kann ein Wespennest fachgerecht bekämpfen und unter Umständen entfernen. Ich rate dringend vor überstürzter Eigeniniative ab! Es macht das Volk noch sensibler und bedroht durch die gesteigerte Aggression die Mitmenschen!
Stellen Sie sicher, dass das Volk nicht unnötig aufgeregt wird und halten Sie Fenster und Türen, soweit es geht, geschlossen. Wespen mögen es nicht, wenn das Nest erschüttert wird oder ihnen der Einflug verwehrt wird. Dies steigert auch die Aggression.
Auch darf nicht mit handelsüblichen Mitteln an einem Wespennest hantiert werden. Sie gefährden sich durch das Einatmen der Aerosole mehr, als sie das Nest bekämpfen.
Durch Anzünden des Papiernestes sind schon ganze Bauerhöfe in Flammen aufgegangen, daher auch nicht mit Feuer an das Nest gehen!
Wie geht der Schädlingsbekämpfer vor?
Der Schädlingsbekämpfer sieht sich die Begebenheiten an und impliziert ein spezielles Aerosol, welches das Volk binnen 3 Minuten ausschaltet. Danach wird er versuchen, das Nest zu bergen. Dieses kann dann problemlos im Hausmüll entsorgt werden. Zum Schluß der Maßnahme bekommen Sie von ihm noch ein Merkblatt mit Hinweisen und Verhaltensmaßnahmen ausgehändigt.
Umgang mit Wespen und Hornissen
Darf ich Wespen- und Hornissennester einfach beseitigen (lassen)?
Nein. Alle Wespenarten bis auf die zwei häufigsten Arten stehen unter
Naturschutz. Daher muss die Beseitigung der Wespen bzw. ihrer Nester
zuvor von der Unteren Landespflegebehörde genehmigt werden.
Wird die Genehmigung in der Regel erteilt?
Nein.
Eine Genehmigung für die Beseitigung der Wespen bzw. ihrer Nester wird
nur in Ausnahmefällen erteilt. Meist ist die Beseitigung nämlich
unnötig: Wenn das Nest - meist im September - auffällt, dauert es nur
noch wenige Wochen, bis das Volk von selbst abstirbt. Das Nest wird in
keinem Fall wieder besiedelt oder gar noch vergrößert.
Warum wird die Genehmigung restriktiv gehandhabt?
Wespen
sind allgemein weniger lästig und gefährlich als man ihnen nachsagt.
Dies gilt insbesondere für die Bewohner der Nester, die sichtbar
aufgehängt sind, entweder frei in Hecken oder in hellen Dachräumen und
Gartenhäuschen. Diese Arten bilden eher kleine Völker von höchstens
einigen hundert Arbeiterinnen und sterben schon früh ab. Die Tiere sind
meist friedlich, solange man ihr Nest nicht unmittelbar bedroht.
Ins
Dunkle gebaute Nester (Zwischendecken, Rollladenkästen, dunkle
Dachböden, Erdlöcher) werden unter anderem von den beiden häufigsten
Wespenarten, der Deutschen und der Gemeinen Wespe, bewohnt. Diese
beiden Arten können Völker mit bis zu mehreren Tausend Tieren bilden,
die bis in den November ausdauern können und etwas aggressiver sind.
Bei richtigem Umgang und Abstand vom Nest lässt sich auch mit ihnen
leben. Da auch geschützte Arten, unter ihnen die Hornisse, zu den
Dunkelnest-Bewohnern zählen, ist zur Beurteilung solcher Fälle die
Artbestimmung durch einen Fachmann unerlässlich.
Falls die Beseitigung eines Wespennestes genehmigt wird, wer beseitigt dieses dann?
Auf
keinen Fall ist dies Aufgabe städtischer Bediensteter, auch nicht der
Feuerwehr. Wenden Sie sich an eine Fachfirma für Schädlingsbekämpfung
oder Gebäudereinigung
Notwendige Unterlagen
- Zur Vorab-Bestimmung der Art sind einzelne tote Tiere verwendbar, die sich in der Nähe des Nestes finden. Als Verpackung eignen sich Streichholzschachteln, Filmdöschen etc. Ansonsten reicht ein formloser (fern)mündlicher oder schriftlicher Antrag mit Angaben zur Lage des Nestes und Begründung, warum das Nest unbedingt beseitigt werden muss.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §§ 39-43
- Bundes-Artenschutz-Verordnung (BArtSchVO)
- Landespflegegesetz (LPflG), § 24