Unsere Leistungen:
Im Bereich der Schädlingsbekämpfung gibt es verschiedene Zielorganismen, die bekämpft werden müssen. Darunter sind Wespen, Schadnager wie Mäuse oder Ratten, Motten Flöhe und andere Insekten.
Es gibt aber auch Schädlinge, die auf Grund ihrer Jagdbarkeit unter das Jagdrecht fallen. Darunter fallen die Wildtaube, Ringeltaube und Marder. Hier kann nur das Tier vertrieben werden durch mechanische Mittel wie Taubenspikes oder durch chemische Mittel zur Vergrämung. Da werden Duftstoffe eingesetzt, die keine toxische Wirkung besitzen.
Auch der Artenschutz spielt eine große Rolle:
Ich bin immer bemüht, Tiere, die unter dem besonderen Artenschutz stehen, nicht zu bekämpfen. Meistens kann man eine Bekämpfung umgehen durch umsiedeln. Aber in den wenigen Fällen, wo eine Umsiedlung nicht möglich ist oder sehr große Probleme hervorruft, muß mit der jeweiligen unteren Landschaftsbehörde der Gemeinde oder Stadt gesprochen werden und der Inhaber oder Besitzer der Immobilie muß eine Außnahmegenehmigung beantragen.
Eine Auswahl der Zielorganismen finden Sie mit Text und Bilder in der Menüleiste. Durch Anklicken finden Sie Informationen zu den Tieren.
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