Allg. Schädlingsbekämpfung Leverkusen Inh. Stefan Kittner Mobil: 0151 14948471 (beste Erreichbarkeit!) IHK gepr. Schädlingsbekämpfer schnelle Wespenbekämpfung zum Festpreis! e-mail: asb-lev@t-online.de oder Büro: 0214/20299112
Allg.  Schädlingsbekämpfung LeverkusenInh. Stefan Kittner        Mobil: 0151 14948471 (beste Erreichbarkeit!)      IHK gepr. Schädlingsbekämpferschnelle Wespenbekämpfung zum Festpreis! e-mail: asb-lev@t-online.de            oder Büro: 0214/20299112

Aktuelle Preise und AGB´s

Bei Rechnungen unter € 250,- wird nur Barzahlung oder EC-Kartenzahlung als Bezahlung akzeptiert!

 

EC-Kartenzahlung (PIN) möglich!

 

Bitte richten Sie sich auf diese Zahlungsarten ein.

 

Schädlingsbekämpfung  *innerhalb Leverkusens

 

allg. Schädlingsbekämpfung (pro begonnene Stunde) (incl. 19% MwSt.) 105,00 €

                                                                                                (netto)  € 86,20

 

(Köln, Langenfeld, Bergisch Gladbach, Umkreis bis 10Km)         + € 15,00

(Umkreis über 10€/10Km, oder auf Anfrage!)

 

Wespenbekämpfung

Erstes Wespennest innerhalb Leverkusens* ,  (incl. 19% MwSt.)    ab  € 140,-

zusätzliche Leiter- und Aerosolarbeiten                                                € 15,-

 

Jedes weitere Wespennest € 70,- (incl. 19% MwSt)

(am gleichen Tag, selbe Adresse!)

 

 

Zuschlag für Anfahrten außerhalb Leverkusens:

(Köln, Langenfeld, Bergisch Gladbach, Umkreis pro 10€/10Km)         

                                                                                                        max € 50,-

 

Wochenende sind wichtig!

Für Sie und für uns. Daher haben Sie Verständniss, dass wir für Samstagsarbeit 50%

und für Sonn- und Feiertage 100%

mehr berechnen!          

   

 

 

*(Anfahrt außerhalb Leverkusen oder o.g. Bezirke zzgl. Pauschale nach Absprache)

 

                                                                              

Kosten für Insekten- und Schadnagerbekämpfung auf Anfrage!*

* (Berechnet wird nach Behandlungseinheit: 1 BE = 1 Stunde)

 

Sachverständigenberichte

Als IHK geprüfter Schädlingsbekämpfer bin ich auch "Sachverständiger im Holz- und Bautenschutz".

Bei Fragen, Informationen oder auch Streitigkeiten rund um den Holzschutz stelle ich Ihnen einen Sachverständigenbericht zusammen.

Stundensatz (incl. Bilder und Sachverständigenbericht)

1. Stunde                                                                                      300,- Euro

jede weitere Stunde                                                                      150,- Euro

 

 

 

 

Abmahnungen


Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.




Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Allgemeine Schädlingsbekämpfung Leverkusen ASL
Stand April 2021

§1 Geltungsbereich/Vertragsgegenstand
1. Alle Dienstleistungen, Verkäufe und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

3. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Auftraggeber abgeschlossenen Servicevertrag, sowie den übergebenen Informationen.

§2 Preis/Angebot/Auftragserteilung
Alle Preise sind Nettopreise, Brottopreisen werden gesondert genannt.

1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass das Schädlingsbekämpfungsunternehmen innerhalb 10 Arbeitstagen durch Ausführung der Arbeiten (Schädlingsbekämpfung, Verkäufe, etc.) annehmen kann.

2. Die Auftragserteilung kann schriftlich (E-Mail, SMS o.Ä.) sowie auch mündlich erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers.

§3 Preisanpassung

1. Maßgeblich sind die im Servicevertrag vereinbarten Preise.

2. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss Erschwernisse und Mehrarbeit für die Leistungserbringung der Allg. Schädlingsbekämpfung Leverkusen vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind und/oder nicht eindeutig ersichtlich waren.

Nach Beendigung der Servicevertragslaufzeit und vor der Verlängerung behalten wir uns vor, die Vertragspreise anzupassen. Eine erneute Änderung der Vertragspreise ist entsprechend den vorstehenden Grundsätzen jeweils zu Beginn eines weiteren Verlängerungszeitraumes möglich. Diese Preisanpassung wird dem Kunden rechtzeitig, vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist, mitgeteilt.

 

§4 Zahlungsbedingungen

(1) Wir räumen unseren bestehenden Kunden die Möglichkeit der Bezahlung auf Rechnung ein (nur innerhalb Deutschlands). Sie bezahlen mit einer Frist von 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse per Banküberweisung (sonst nach Vereinbarung).

(2) Wir behalten uns vor, in Einzelfällen und nach Prüfung Ihrer Angaben, eine Bezahlung per Vorkasse zu verlangen.

(3) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Erstlieferungen nicht gegen Rechnung ausliefern können.

(4) Die Vergütung ist in vollem Umfang nach Unterzeichnung des Lieferscheins und Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der ASL 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

(5) Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von der ASL eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.

(6) Werden Zahlungen nach Fälligkeit geleistet, sind wir berechtigt, Verzugszinsen (derzeit 5% über Basiszinssatz) zu berechnen.

(7) Ist eine Abnahme der erbrachten Leistung durch ASL wegen der Art bzw. der Beschaffenheit der vereinbarten Leistung nicht möglich, ist die Vergütung nach Beendigung aller Leistungen und nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der ASL nach Ablauf dieser 14-tägigen Zahlungsfrist in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

 

§5 Leistungszeit/Leistungsverzögerung

Sind von ASL Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Witterungsbedingte Mehrkosten gehen nicht zu Lasten von ASL.

 

§6 Besondere Pflichten des Kunden

(1) Eine Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt i. d. R. durch Unterschrift auf dem Lieferschein von dem der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter das Original erhält.

(2) Eine förmliche Abnahme hat zu erfolgen, wenn eine Vertragspartei sie verlangt.

(3) Hat der Auftraggeber die Leistung von ASL oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung als erfolgt.

 

§7 Besondere Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist vor Durchführung einer Schädlingsbekämpfungsmaßnahme verpflichtet, sämtliche von ASL mitgeteilten Sicherheitsmaßnahmen, sowie Vorbereitungen durchzuführen bzw. zu ergreifen und den Sicherheitsanweisungen von ASL unbedingt Folge zu leisten. Die Vorbereitungen zu den Schädlingsbekämpfungsarbeiten entnehmen Sie bitte den vor der Durchführung ausgehändigten Informationen.

(2) Die nach der Behandlung notwendigen Reinigungs-/Dekontamination des Objektes ist vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten durchzuführen.

(3) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Leistungszeitpunkt von ASL Zutritt zu bearbeitenden Bereichen gewährt wird. Erneute Anfahrten werden gesondert berechnet.

(4) Wenn eine Dokumentation mit Lageplan vertraglich vereinbart wird, übergibt der Kunde an ASL für jeden zu bearbeitendem Bereich einen Lageplan (PDF/JPG-Datei). Dieser muss die Umrisse der Bereiche, sowie eine grobe Einrichtung (Maschinen, Geräte, usw.) enthalten und der tatsächlichen Gegebenheit entsprechen. Bei Änderungen dieser Bereiche übergibt der Kunde an ASL einen neuen tatsächlichen Plan. Wird kein Plan vor Beginn der Arbeiten übergeben, so skizziert die ASL grob gegen Berechnung einen Plan, ansonsten wird eine Belegungsliste erstellt.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, aufgetretene bauliche bzw. hygienische Mängel, die ihm durch die ASL aufgezeigt wurden und die einen Schädlingsbefall begünstigen, umgehend abzustellen.

(6) Arbeiten, die auf Grund von Gefährdungen der Mitarbeiter der ASL nicht durchgeführt werden können, oder zu denen besondere befugte Personen seitens des Auftraggebers benötigt werden und durch deren Fehlen unterlassen, berechtigen nicht zu Abzügen der Rechnungen der ASL.

(7) Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Mitarbeiter der ASL vor Auftragsaufnahme auf Besonderheiten und deren Handhabung hinzuweisen bzw. eigenes Fachpersonal zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für entsprechende benötigte Schutzausrüstung.

(8) Der Auftraggeber hat sich bei der Durchführung der Dekontaminierungsarbeiten streng an die Anweisung der ASL zu halten. Es sei denn, es ist durch die am Erfüllungsort gültige Landesverordnung anders geregelt. (§ 17 Abs. 5 IfsG)

 

§ 8 Haftung für Mängel

Für Dienstleistungen übernehmen wie die Gewähr fachmännischer und sorgfältiger Erledigung.

(1) Für etwaige Mängel leistet ASL Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung zweimal fehlschlägt, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn ASL die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert.

(2) Der Kunde hat offensichtliche Mängel gegenüber ASL innerhalb von 7 Tagen bei Produktverkäufen/ 3 Tagen bei Dienstleistungen, nach Auftreten des Mangels anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der angegebenen Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht wenn ASL den Mangel arglistig verschwiegen hat.

(3) Ausgeschlossen von Garantieansprüchen sind durch Eigen- und Fremdverschulden beschädigte Ware.

(4) Das Recht auf Rücktritt steht dem Kunden nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(5) Für Schadensersatzansprüche wegen Mangels gilt § 9.

 

§9 Haftung für Schäden

 

(1) ASL haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. ASL haftet nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit an den Kunden Schädlingsbekämpfungsmittel, zum Gebrauch durch den Kunden, verkauft werden, ist die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an deren Sachen, jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelung der vorstehenden Sätze 3) und 4) des Absatzes 8 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit ASL den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes 1) erstreckt sich auf Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. So gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendung. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 5.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung von ASL ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ASL.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich ASL das Eigentum an den von ihm gelieferten Materialien, Produkten bis zur Vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

(2) Ist der Kunde ein Unternehmer, behält sich ASL das Eigentum an dem von ihm gelieferten Materialien, Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(3) Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/Gebäude des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstückes oder von den Grundstücksrechten entstehende Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltungsgegenstände mit allen Nebenrechten an ASL.

 

§ 11 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.

(2) Die Verjährungsfrist nach Absatz 1 gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen ASL, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch dann, soweit die Ansprüche nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen.

(§) Die vorstehende Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe:

a.) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes.

b.) Sie gilt auch nicht, wenn ASL den Mangel arglistig verschwiegen hat, so gelten anstelle der in Absatz 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne die Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß §634 a Abs. 3 BGB/§ 438 Abs. 3 BGB.

c.) Die Verjährungsfristen gelten außerdem nicht bei einem Verbrauchsgüterkauf. Hier gilt das BGB.

(4) Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des BGB.

 

§ 12 Lieferung

(1) ASL liefert die Ware an die angegebene Lieferadresse. Sollte die Lieferung nicht angenommen werden, so ist es ASL gestattet, einen weiteren Versandkostenanteil in Höhe der Erstversandkosten für eine erneute Zustellung in Rechnung zu stellen.

(2) Der Versand erfolgt versichert.

(3) Transportschäden sind sofort nach Erhalt der Ware zu melden, da sonst keine Haftung übernommen werden kann.

 

§ 13 Versandkosten

Ein Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands

Versandkosten: 7,50 Euro zzgl. 19 % MwSt.

Inselzuschlag: 10,44 Euro

Expresszuschlag:

-24 Stunden 18,00 Euro

-vor 12 Uhr 23,00 Euro

-vor 10 Uhr 30,00 Euro

-vor 09 Uhr 40,00 Euro

ab einem Bestellwert von 500,00 Euro erfolgt der Versand frei Haus.

 

§ 14 Rückgaberecht

Für bei uns erworbene Ware gilt ein 14-tägiges Rückgaberecht, beginnend mit der Lieferung der Ware. Dazu die Ware in der Originalverpackung, an uns zurücksenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Einreichung bei einem Paketdienst.

 

Adresse für Rücksendungen:

Allgemeine Schädlingsbekämpfung Leverkusen (ASL)

Stefan Kittner, Kaiserplatz 22, 51373 Leverkusen

 

Der Kaufvertrag wird nach der Rücksendung der Ware (eintreffend bei uns) aufgelöst. Wir überweisen bereits geleistete Zahlungen per Banküberweisung an Sie zurück. Bitte nennen Sie uns deshalb bei Ihrer Rücksendung Ihre Bankverbindung.

 

Ausgeschlossen vom Rückgaberecht sind:

-gebrauchte/montierte Ware

-Maßanfertigungen

-Durch Eigen- und Fremdverschulden beschädigte Ware

 

§ 15 Form und Erklärung

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber ASL oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§ 16 Datenschutz

Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung Ihrer Aufträge speichern und nutzen. Keinesfalls werden Ihre Daten an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht, die nicht in den eigentlichen Geschäftsablauf integriert sind.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen die von ASL erstellt wurden, behält sich ASL Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen Zustimmung von ASL.

 

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für Verträge mit ASL gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Es ist im Falle einer oder mehrerer unwirksamer Bestimmungen, die dem Willen der Vertragspartner an der nächsten kommenden Regelung zu treffen.

Erreichbarkeit

allg. Schädlingsbekämpfung Leverkusen


Inh. Stefan Kittner

Kaiserplatz 22
51373 Leverkusen

Telefon: 0214 20299112

Mobil: 0151 14948471

Montags bis Sonntags

8:00 - 20:00 Uhr

 

Telefonisch erreichbar

7:00 - 22:00 Uhr

Aktuelles

Auf Grund der vielen Fragen wie "giftig" meine Produkte (Schadnagerbekämpfung) sind, habe ich eine aktuelle Liste "Spezielle Toxikologie - Kleintier" unter "Aktuelles" eingefügt.

 

 

Neue Erreichbarkeiten

Ab sofort stehen wir Ihnen zu neuen Zeiten zur Verfügung!

 

Aktuelle Sperrungen

 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Anfahrt bei Sperrungen sehr schlecht oder nicht möglich ist.

Neue Homepage online

Ab sofort finden Sie online aktuellste Informationen im Internet.

Druckversion | Sitemap
© Stefan Kittner

Anrufen

E-Mail

Anfahrt